1.1 Es gilt der BVPA-Ehrenkodex, beschlossen durch die BVPA-Mitgliederversammlung am 25.04.1997 mit den folgenden Punkten:
1.1.1 Jedes Mitglied versichert, das Urheberrecht zu achten und sich im Sinne dieses Gesetzes zu verhalten.
1.1.2 Jedes Mitglied versichert, Verträge nur in der Form auszugestalten, dass keiner seiner Vertragspartner bewusst gröblich benachteiligt wird.
1.1.3 Jedes Mitglied versichert, einmal geschlossene Verträge mit Bildlieferanten und Kunden einzuhalten, soweit es in seiner Macht steht.
1.1.4 Jedes Mitglied versichert, im Geschäftsverkehr mit Kunden und Bildlieferanten die branchenüblichen Usancen zu beachten.
1.1.5 Jedes Mitglied versichert, seinen Fotografen und Kunden gegenüber keine bewusst unrichtigen Angaben über Bildnutzungen und Nutzungsrechte zu machen.
1.2 Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitige Nutzungsrechtsvereinbarungen müssen gesondert vereinbart werden.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch unsere Agentur. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Geschäftspapieren oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl für den Fall der Lieferung und gegebenenfalls Nutzung analogen Bildmaterials als auch für den Fall der Übermittlung und gegebenenfalls Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial beziehungsweise dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.
1.4 Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt (bei analogem Bildmaterial) nur durch Rücksendung des gelieferten Originalmaterials innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und (bei digitalem Bildmaterial) durch Löschung des sogenannten “Low Resolution Materials” und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber der Bildagentur vor Anforderung der Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit.
Durch einen erfolgten Bilddownload gelten die Geschäftsbedingungen als akzeptiert.
1.5 Reklamationen, die (bei analogem Bildmaterial) den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen (auch betreffend digitales Bildmaterial) hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten oder Schäden ausgeschlossen.
1.6 Der Besteller hat bei der Bestellung bzw. vor einem Download Art und Umfang der beabsichtigten Nutzung anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Unwahre Angaben zur Bildnutzung berechtigen die Bildagentur zu Vertragsstrafen entsprechen Kapitel 5,1 bis 5.3. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem die Agentur der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. “Low Resolution Material” aus der Agentur- Webseite darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben dessen überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Agentur von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt; im Übrigen gelten für derartige Fälle die Regelungen der Rubrik 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das gelieferte bzw. angebotene Bildmaterial/die angebotenen Bilddaten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bildagentur nicht verändert oder in irgendeiner Weise bearbeitet werden.
1.7 Geliefertes analoges Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur bzw.des Urhebers. Es wird ausschließlich vorübergehend und nur zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial beziehungsweise insoweit zur Verfügung gestellte Bilddaten.
1.8 Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben. Bei Überschreiten der Ausleihfrist fallen Blockierungskosten gemäß der Rubrik 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen und die Original-Datenträger zurückzugeben. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht. Für digitales Bildmaterial gilt eine entsprechende Löschungsfrist der übertragenen Bilddaten von ebenfalls 90 Tagen.
1.9 Bei analogem Bildmaterial werden für alle Bildlieferungen Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben; dies gilt auch im Falle der Beschaffung entsprechenden digitalen Bildmaterials und entsprechender elektronischer Bilddaten. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen gemäß Rubrik 5 berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
1.10 Ein erfolgter Bilddownload ist ein rechtsgültig geschlossener Vertrag und verpflichtet den Nutzer zur Zahlung der ausgewiesenen Nutzungsgebühr, auch wenn das Bild nicht verwendet wird.
2.1 Jede Nutzung unseres Bildmaterials verpflichtet zur Zahlung einer Nutzungsgebühr. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
2.2 Nutzungsgebühren sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Anfrage durch den Besteller oder keine sonstige Vereinbarung der Nutzungsgebühr, wird automatisch nach den jeweils geltenden Nutzungsgebühren der Agentur berechnet; im Übrigen gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) aus der Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte in der jeweils aktuellsten Fassung für die zugrundeliegende Nutzung. Nutzungsgebühr-Angaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen inklusive elektronischen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe. Alle Nutzungsgebühr- und Kostenrechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug an die Bildagentur zu zahlen. Es gelten die Vereinbarungen auf der Rechnung.
2.3 Für Fotomodell, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszweckes berechnet. Die Grundpreise der Bildagentur enthalten in der Regel diese Aufschläge.
2.4 Die errechnten Nutzungsgebühren sind gültig für alle Auflagenhöhen, alle darstellungsgrößen, weltweite Bildnutzung, Print und/oder online, Nutzungsdauer 2 Jahre. Ist die Nutzungsdauer abgelaufen oder Sie verwenden das Bild in erheblichem Ausmaß für neue Nutzungen, müssen Sie das Bild neu lizensieren. Unwahre Angaben zur Bildnutzung berechtigen die Bildagentur zu Vertragsstrafen entsprechend Kapitel 5.1 bis 5.3.
2.5 Die Nutzungsgebühr für ein Bild ist vom Umfang der Bildnutzungen abhängig.
Ein Printprodukt, Online, PDF-Download und App ergeben daher einen Nutzungsumfang von 4 Bildnutzungen. Wird in diesem Beispiel der Nutzungsumfang von 6 Nutzungen überschritten, müssen zusätzliche Bildnutzungen neu lizensiert werden.
Die Nutzungsdauer beträgt einheitlich 2 Jahre. Wird das Bild nach Ablauf weiterhin verwendet, muss eine erneute Lizensierung erfolgen.
Der Verwender hat die Bildagentur über die erweiterte Bildverwendung zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen zu lassen, andernfalls gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß 5.1 bis 5.3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.6 Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars. Exklisivrechte müssen bei der Berechnung der Nutzungsgebühr im Preisrechner angegeben werden.
2.7 Für das Heraussuchen und die Zusammenstellung analogen Bildmaterials wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes richtet, mindestens jedoch 30,00 € beträgt. Kosten für Scans und Bildübertragungen werden nach Vereinbarung berechnet. Für aufwändige Recherchen und gegebenenfalls Bildbeschaffungen sind gesonderte Bearbeitungsgebühren zu entrichten; auch diese richten sich nach Art und Umfang des insoweit erforderlichen Arbeitsaufwandes. Porto, Luftfrachtgebühren und Kurierkosten trägt der Kunde; dasselbe gilt für fotografische und reprotechnische Kosten.
2.8 Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Agentur berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist.
2.9 Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet/zurückverlangt werden.
2.10 Nutzungsgebührzahlungen müssen immer unter der Angabe der Rechnungsnummer geleistet werden. Ohne diese Angaben kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richten kann. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
2.11 Ein durch den Nutzer veranlasster Download ist ein rechtsgültig geschlossener Vertrag und verpflichtet den Kunden zur Begleichung der dem Download folgenden Rechnung.
3.1 Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Dies gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem/ Verwender.
3.2 Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos) durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig; ferner hat der Verwender in einem solchen Fall die Bildagentur von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder Dritter freizuhalten.
3.3 Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet (siehe dazu auch Rubrik 2.4). Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er/sie gegebenenfalls dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
3.4 Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender/Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts des Bildautoren durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
3.5 Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des/der Abgebildeten im Sinne des §23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Verwender/der Verwenderin zu beachten.
3.6 Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an; ausgenommen sind Fälle, in denen dem Besteller/Verwender für das überlassene Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.
3.7 Das Versandrisiko für die Rücksendung des Bildmaterials trägt aufgrund des zugrundeliegenden Leih- beziehungsweise leihähnlichen Rechtsverhältnisses der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird (§278 BGB); bezüglich des in einem solchen Schadensfall zu leistenden Schadensersatzes gilt die Regelung der Rubrik 5. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit dem “Anhang zur Rubrik 5”. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen in diesem Zusammenhang zu Lasten des Bestellers. Auch Datenträger müssen zurückgegeben werden.
4.1 Wir verlangen unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich die Erbringung sowohl eines Urhebervermerks auf den Bildautoren als auch eines Agenturvermerks auf unsere zur Verfügung stellende Agentur in der Form „© Sigfried Thomas / delosfoto GmbH“ und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Der Verwender hat die Bildagentur aus von der Unterlassung der Urheber- und Agenturvermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
4.2 Ziffer 4.1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendung in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien (z. B. Internet), falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
4.3 Von jeder Veröffentlichung im Druck ist uns gemäß §25 VerlagsG ein Belegexemplar in digitaler Form unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Bei Verwendung in anderen Medien müssen Belegexemplare auf sinnvolle Art gemäß einer besonderen Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
5.1 Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.
5.2 Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf eine Verdoppelung der in 5.1 errechneten Nutzungsgebühren zuzüglich eventueller Verwaltungskosten.
5.3 Bei Entfernung unseres Logos und anderer Kennzeichen aus den Vorschaubildern der Webseite wird eine Vertragsstrafe von zusätzlich 200,00 Euro fällig.
5.4 Erfolgt die Rückgabe analogen Bildmaterials nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist nicht oder verspätet, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sogenannte Blockierungskosten fällig gemäß Anhang zu 5. 1. Derartige Blockierungskosten sind gegebenenfalls bei langanhaltender Blockierungsfrist begrenzt auf den Verlustwert des jeweiligen Bildmaterials gemäß Anhang zu 5. 2c. Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist (ständige Geschäftsbeziehung). Ebenfalls werden die Blockierungskosten gemäß Anhang zu 5.1 zusätzlich zum Nutzungshonorar fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird.
5.5 Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gemäß Staffelung im Anhang zu 5. 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro analogem Bild gelten als vereinbart, ohne dass die Bildagentur die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder aufgrund gescannter Bildvorlagen oder gespeicherter elektronischer Bilddaten anderweitig produzierte Ersatz-Fotografien werden nicht akzeptiert.
5.6 Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des Verlust-Schadensersatzes; die Berechnung von Blockierungskosten bleibt vorbehalten bzw. es werden bereits berechnete Blockierungskosten nicht erstattet.
5.7 Analoges Bildmaterial ist versiegelt. Wird eine Versiegelung ohne Angabe einer bestimmten Nutzung geöffnet, wird eine Layoutgebühr berechnet, deren Höhe sich aus dem Anhang zu 5. 3 ergibt. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
5.8 Das Kapitel “Bildlieferungen”, welches ständig von uns aktualisiert wird, gilt als Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.
6.1 Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zahlbar; nach Ablauf dieser Frist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß §288 Abs. 1 BGB. Sonderregelungen wie die Einräumung von Rabatten und Skonti müssen vereinbart werden.
6.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich Dieburg.
6.3 Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
6.4 Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Ihnen die Geschäftsbedingungen der Bildagentur delosfoto vor dem Anfordern von Bildmaterial und vor dem Starten eines Downloads bekannt sind.
1. Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabepflicht analogen Bildmaterials pro Stück und Tag: | |
Farbvorlagen | 2,00 € |
2. Pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung / Verlust von Colordias, Farbvorlagen, Negativen (also von sämtlichem Original-Bildmaterial): | |
Leichte Beschädigung, weitere Verwendung möglich | 150,00 € |
Starke Beschädigung, beschränkte Weiterverwendung | 250,00 € |
Verlust/Zerstörung Dia bis 6 x 9 cm | 500,00 € |
Verlust/Zerstörung Dia 9 x 12 und 13 x 18 cm | 600,00 € |
Verlust/Zerstörung Dia 18 x 24 cm | 1000,00 € |
3. Layout-Gebühren für zerstörte Layoutbögen von Analog-Originalen (Bilder unbeschädigt) zusätzlich | 50,00 € |
Letzte Änderung dieser Seite: 08.07.2016